Seite 5 - Vorgabe_2_1_22

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Antrag:
Der Ortsbürgerausschuss beantragt der Stifterversammlung, sie wolle als Tagesprä-
sident für die 1. Stifterversammlung Willy Brunner-Rey wählen.
Traktandum 4
Festsetzung der Zahl der Mitglieder des Stiftungsrates für die Amtsperiode
2007/2010
Die Ortsbürgergemeindeversammlung vom 28. Juni 2006 hat provisorisch die An-
zahl Stiftungsräte für die Ausarbeitung eines Wahlvorschlages auf deren 7 festge-
legt. Laut Art. 7.1 der Stiftungsurkunde besteht der Stiftungsrat aus mindestens
fünf und höchstens neun Mitgliedern, die der Stifterversammlung angehören müs-
sen. Der Ortsbürgerausschuss vertritt die Auffassung, dass die Anzahl Stiftungsräte
für die Amtsperiode 2007/2010 definitiv auf deren 7 festgelegt werden sollte.
Antrag:
Der Ortsbürgerausschuss beantragt der Stifterversammlung, sie wolle die Mitglie-
derzahl des Stiftungsrates für die Dauer der Amtsperiode 2007/2010 auf deren 7
festlegen.
Traktandum 5
Wahl der Mitglieder des Stiftungsrates für die Amtsperiode 2007/2010
Gemäss Art. 7.1 der Stiftungsurkunde besteht der Stiftungsrat aus mindestens fünf
und höchstens neun Mitgliedern, die der Stifterversammlung angehören müssen.
Der Stiftungsrat konstituiert sich selbst. Die Aufgabe des Stiftungsrates besteht in
erster Linie darin, die Stiftung zu leiten und nach dem Stiftungszweck zu handeln.