Seite 9 - Vorgabe_2_1_22

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Steuerbefreiung
Die Ortsbürgerstiftung wurde gemäss Verfügung vom 23. Juli 2008 des kantona-
len Steueramtes von den Kantons- und Gemeindesteuern sowie der direkten
Bundessteuer befreit. Freiwillige Leistungen von Geld und übrigen Vermögens-
werten an die Ortsbürgerstiftung Villmergen können grundsätzlich steuerlich in
Abzug gebracht werden.
Roman Bättig – „Filmar der 1.“
Roman und Hermine Bättig
Die Ortsbürgerstiftung Villmergen zeichnet Personen aus, die sich aufgrund ihrer
ausserordentlichen Leistungen und Aktivitäten zugunsten der Villmerger Ge-
meinde und deren Dorfbevölkerung eine besondere Anerkennung verdient ha-
ben.
Letztes Jahr konnten wir den ersten Filmar-Stiftungspreis unserer Ortsbürger-
stiftung an Roman Bättig übergeben.
Roman Bättig trägt einen wesentlichen Anteil daran, dass auch für spätere Ge-
nerationen unsere Dorfgeschichte in Form von Bildern und Filmen erhalten
bleibt. Dafür danken wir ihm sehr.
…..und der nächste Filmar geht an?
Das erfahren Sie am Freitag, 21. November 2008, in der Mehrzweckhalle.