Seite 16 - Vorgabe_2_1_22

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Bei der Investition und dem Unterhalt der Weihnachtsbeleuchtung stellt sich
grundsätzlich die Frage nach der Beschaffenheit der Beleuchtung. Sollen es die
günstigeren Glühbirnen oder die teureren LED-Leuchten sein. Die Lebensdauer
von LED-Leuchten sind 6 – 8 Jahre, die der Glühbirnen 2 – 4 Jahre. Der Strom-
verbrauch bei den LED-Leuchten (71 Watt) ist gegenüber den Glühlampen (230
Watt) massiv tiefer. Auch die Unterhaltskosten sind bei den LED-Leuchten we-
sentlich geringer.
Nach Rücksprache mit der Gemeinde schlägt der Stiftungsrat der Stifterver-
sammlung folgendes Vorgehen vor:
x
Beschaffung von
LED-Leuchten in sehr guter Qualität
für rund 25 Kandelaber
von ca. CHF 90'000.00.
x
Übernahme der Unterhaltskosten und Erneuerungskosten (ausgeführt durch
Dritte) durch die Ortsbürgerstiftung, dies befristet auf 4 Jahre
x
Generelle Übernahme der Montage-, Demontage-, Strom- und Lagerungs-
kosten durch die Gemeinde
x
Die Beschaffung der Weihnachtsbeleuchtung erfolgt im 2010 in Rücksprache
mit der Gemeinde; die Montage erfolgt erstmals im Dezember 2010
Weihnachtsbeleuchtung in Richtung Dorfzentrum
Antrag:
Der Stiftungsrat beantragt der Stifterversammlung, sie wolle für die Weihnachts-
beleuchtung von rund 25 Kandalabern einen Investitionsbeitrag von ca.
CHF 90'000.00 bewilligen.