Seite 15 - Vorgabe_2_1_22

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Antrag:
Der Stiftungsrat beantragt der Stifterversammlung, sie wolle die Jahresrechnung
2009 genehmigen und dem Stiftungsrat Entlastung erteilen.
Traktandum 7
Wahl der Revisionsstelle für das Rechnungsjahr 2011
Nach Art. 8 der Stiftungsurkunde hat die Stifterversammlung jeweils für ein Jahr
eine unabhängige, externe Revisionsstelle zu wählen. Eine Wiederwahl ist mög-
lich. Diese Stelle hat die Rechnungsführung und die Vermögenslage der Stiftung
zu prüfen und sie hat auch einen Bericht zuhanden der Stifterversammlung zu
erstellen.
Antrag:
Der Stiftungsrat beantragt der Stifterversammlung, sie wolle die Treuhand-
gesellschaft OBT AG, Brugg, als Revisionsstelle für das Rechnungsjahr 2011 wäh-
len.