Seite 17 - Vorgabe_2_1_22

Das ist die SEO-Version von Vorgabe_2_1_22. Klicken Sie hier, um volle Version zu sehen

« Vorherige Seite Inhalt Nächste Seite »
17
Aus Sicht des Stiftungsrates ergeben sich bei der Umnutzung folgende Vorteile:
- geeignetes Lokal für Vereinsaktivitäten, Veranstaltungen, besondere Anlässe
- Kapazität bis 100 Personen, rollstuhlgängig
- vorhandene Infrastruktur und Einrichtungen (Wasser, Strom, WC, Küche)
- rauch- und zugfreie Räumlichkeiten
- nutzbare Innen- und Aussenräume (Aussen-Feuerstelle mit Tisch und Bank)
- keine wetterbedingten Einschränkungen (Innenspielfläche für Kinder)
- das ganze Jahr nutzbar (Heizung)
- optimale Lage am Waldrand, für alle erreichbar, vorhandene Parkplätze
- Waldtiere werden kaum gestört
- Fahrbewilligungen müssen nicht beantragt werden
- repräsentatives Waldhaus, kein leerstehendes und ungenutztes Gebäude
Die möglichen Nachteile ergeben sich in folgenden Punkten:
- Investitions- bzw. Umbaukosten sowie laufender Unterhalt
- Rückbau des „Chalofen“ als gestellte Bedingung durch den Kanton
- Standort in der Nähe der Hauptstrasse
- Lärmimmissionen für die Anwohner
Der Stiftungsrat setzt sich, auch nach Abwägung der Vor- und Nachteile, für die-
ses Projekt ein.
Es ist die letzte Möglichkeit in der Nähe des Waldes ein Waldhaus zu bauen.
Ehemaliger Forstwerkhof von der Waldseite