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Traktandum 7
Genehmigung des Budgets für das Jahr 2008
Das Budget richtet sich grundsätzlich nach den Aktivitäten der Stiftung. Die Akti-
vitäten stehen wesentlich im direkten Zusammenhang mit den gestellten Bei-
tragsgesuchen. Die zu erwartende Anzahl von Gesuchen ist sehr schwer abzu-
schätzen. Der Stiftungsrat schlägt deshalb der Stifterversammlung vor, ihm eine
betragsmässige Ausgabenkompetenz von Fr. 150'000.00 zu erteilen.
Gesuche und Investitionsbeiträge grösseren Ausmasses und wesentlicher Bedeu-
tung wird der Stiftungsrat jeweils der Stifterversammlung zur Genehmigung vor-
legen.
Antrag:
Der Stiftungsrat beantragt der Stifterversammlung, sie wolle ihm für das Jahr 2008
eine Ausgabenkompetenz von Fr. 150'000.00 erteilen.
Traktandum 8
Änderung der Stiftungsurkunde Art. 5.2 und Art. 6.2 (Aufnahme von Neumitglie-
dern)
Dieses Traktandum wird analog der 1. Stifterversammlung nochmals behandelt.
Die umfangreiche Vorprüfung aller Unterlagen nach der obligatorischen Refe-
rendumsabstimmung vom 24. September 2006 durch die verschiedenen kanto-
nalen Amtsstellen hat länger gedauert als ursprünglich angenommen. Die Orts-
bürgerstiftung konnte daher erst im Verlaufe des Monats Dezember 2006 im
Handelsregister des Kantons Aargau eingetragen werden.
Die Stifterversammlung wäre somit erst nach der Eintragung von Stiftung und Ur-
kunde in den entsprechenden Registern rechtlich in der Lage gewesen, über die
Änderung der Stiftungsurkunde zu beschliessen. Daher muss die Abstimmung
über die Änderung der Stiftungsurkunde wiederholt werden. Der Stiftungsrat bit-
tet für den Nachvollzug dieser Formalität um Verständnis.