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Antrag:
Der Stiftungsrat beantragt der Stifterversammlung, sie wolle die Jahresrechnung
2013 genehmigen und dem Stiftungsrat Entlastung erteilen.
Traktandum 7
Wahl der Revisionsstelle für das Rechnungsjahr 2015
Nach Art. 8 der Stiftungsurkunde hat die Stifterversammlung jeweils für ein Jahr
eine unabhängige, externe Revisionsstelle zu wählen. Sie hat die Rechnungsfüh-
rung und die Vermögenslage der Stiftung zu prüfen, und sie hat auch einen Be-
richt zuhanden der Stifterversammlung zu erstellen.
Antrag:
Der Stiftungsrat beantragt der Stifterversammlung, als Revisionsstelle für das
Rechnungsjahr 2015 die Treuhandgesellschaft OBT AG, Brugg, zu wählen.