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Villmergen,
Die Mitglieder des Stiftungsrats:
Antrag:
Der Ortsbürgerausschuss beantragt der Stifterversammlung den Erlass des Regle-
mentes der Ortsbürgerstiftung Villmergen gemäss vorliegendem Entwurf vom 17.
November 2005.
Traktandum 10
Erlass der Richtlinien der Ortsbürgerstiftung Villmergen über die Aufnahme von Mit-
gliedern in die Stifterversammlung gemäss Entwurf vom 22. Juni 2006
Aufgrund von Art. 10 des Reglementes der Ortsbürgerstiftung Villmergen hat die
Stifterversammlung Richtlinien über die Aufnahme von Neumitgliedern zu erlassen.
Wie bereits unter Traktandum 8 vorstehend erwähnt, soll die Aufnahme von Neu-
mitgliedern jeweils möglichst unbürokratisch durch den Stiftungsrat möglich sein.
Der Richtlinienentwurf hat folgenden Wortlaut:
Entwurf vom 22. Juni 2006
Richtlinien
der
Ortsbürgerstiftung Villmergen über die Aufnahme von
Mitgliedern in die Stifterversammlung