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Antrag:
Der Stiftungsrat beantragt der Stifterversammlung, sie wolle das Budget für das
Jahr 2014 genehmigen.
Traktandum 9
Wahl eines zusätzlichen Mitgliedes in den Stiftungsrat 2014
Gemäss Art. 7.1 der Stiftungsurkunde besteht der Stiftungsrat aus mindestens fünf
und höchstens neun Mitgliedern, die der Stifterversammlung angehören müssen.
Der Stiftungsrat konstituiert sich selbst. Die Aufgabe des Stiftungsrates besteht in
erster Linie darin, die Stiftung zu leiten und nach dem Stiftungszweck zu handeln.
Der Stiftungsrat besteht aktuell aus sieben Mitgliedern. Zur Entlastung des Präsi-
denten im Ressort Finanzen hat der Stiftungsrat beschlossen, der Stifterversamm-
lung für das Jahr 2014 ein weiteres Stiftungsratsmitglied zur Wahl vorzuschlagen.
Folgendes Mitglied stellt sich neu zur Verfügung:
- Alexandra Meyer-Bruch, geb. 1969, Eichmattstrasse 9, Villmergen
Antrag:
Der Stiftungsrat beantragt der Stifterversammlung, sie wolle Alexandra Meyer-
Bruch als zusätzliches Mitglied des Stiftungsrates der Ortsbürgerstiftung Villmer-
gen für das Jahr 2014 wählen.