8. Stifterversammlung - page 21

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J.) Visualisierung Innen
Offen gedeckte Eingangshalle mit Blick in den Kultursaal
K.) Nutzungsreglement
Der Stiftungsrat hat in Zusammenarbeit mit dem Gemeinderat folgende Grund-
sätze für die Nutzung des Kultursaals festgelegt:
Einleitende Feststellungen
Im Zusammenhang mit der neuen Schulanlage „Mühlematten“ sieht die Orts-
bürgerstiftung Villmergen vor, sich mit einem namhaften finanziellen Beitrag am
Bau eines Kultursaals zu beteiligen. Als Gegenleistung erwartet sie von der Ein-
wohnergemeinde Villmergen, als Bauherrin und Eigentümerin der erwähnten
Schulanlage, inkl. Kultursaal, ein Mitbestimmungsrecht bei der Nutzung des
Saals.
Der Erlass des entsprechenden Nutzungsreglementes, gestützt auf § 37 Abs. 2 lit.
m) des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz) vom 19. De-
zember 1978, obliegt dem Gemeinderat.
Grundsätze für die Nutzung des Kultursaals
Der Gemeinderat, als Vertreter der Einwohnergemeinde, und der Stiftungsrat
der Ortsbürgerstiftung Villmergen, vereinbaren, dass für die Nutzung des Kultur-
saals folgende Grundsätze im Besonderen zu gelten haben.
1. Die Nutzung des Kultursaals muss während des ganzen Jahres, auch während
den Schulferien, gewährleistet sein.
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