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2. Die Nutzungspriorität von Montag bis Mittwoch liegt tagsüber bei der Schule.
Am Abend und von Donnerstag bis Sonntag liegt sie bei den Vereinen,
Firmen, Stiftungen und anderen Organisationen von Villmergen.
Die regelmässige wöchentliche Abendnutzung durch Villmerger Vereine hat
Vorrang. Auf reservierte Einzelanlässe von Vereinen, Firmen, Stiftungen und
anderen Organisationen ist jedoch Rücksicht zu nehmen.
3. Die Schule kann den Kultursaal nach Bedarf auch von Montag bis Mittwoch
am Abend und von Donnerstag bis Sonntag nutzen. Reservierte kulturelle An-
lässe, inkl. die notwendige Vorbereitungszeit, haben jedoch Vorrang. Eine
Abendnutzung durch die Schule müsste vorgängig mit den betroffenen
Vereinen abgesprochen werden.
4. Öffentliche Anlässe wie Ortsbürgerstiftungs- und Gemeindeversammlungen,
Informationsveranstaltungen der Gemeinde und alle Schulanlässe sind un-
entgeltlich.
5. Der Betrieb und der Unterhalt des Kultursaals und das Reservationswesen ob-
liegt der Gemeinde.
Abschliessende Feststellungen
Für die allfällige Änderung der erwähnten Grundsätze ist die Zustimmung der Stif-
terversammlung der Ortsbürgerstiftung Villmergen erforderlich. Bei allen übrigen
Bestimmungen beim Erlass oder bei der Änderung eines Nutzungsreglementes,
inkl. Gebühren, ist der Gemeinderat frei.
Sollte der Kultursaal nicht erstellt werden, fällt diese Vereinbarung ersatzlos da-
hin.
5612 Villmergen, 23. September 2013
EINWOHNERGEMEINDE VILLMERGEN
GEMEINDERAT
Sig. Ueli Lütolf, Gemeindeammann
Sig. Markus Meier, Gemeindeschreiber
ORTSBÜRGERSTIFTUNG VILLMERGEN
STIFTUNGSRAT
Sig. Bruno Leuppi, Präsident
Sig. Gisela Koch, Aktuarin