8. Stifterversammlung - page 16

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B.) Arbeitspapier vom 17.01.2013: Vorstellungen/Erwartungen an einen Kultursaal
Verwendungsmöglichkeit für gesellschaftliche, unterhaltende, kulturelle, infor-
mative und schulische Anlässe:
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Konzerte
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Kleintheater (mobile Bühne)
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Tanzveranstaltungen
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Vorträge / Vorlesungen (u.a. Film oder andere Präsentationen)
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Ausstellungen
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Apéros der Gemeinde und anderen Institutionen
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Firmenanlässe (Kongresse / Seminare / Marketing-Events / Ausstellungen)
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Vereinsanlässe
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Aula für Schulbetrieb
Folgende Nebenräume (auch in Kombination) sind vorzusehen:
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Vereins-Sitzungszimmer
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Garderobenräume für Interpreten / Künstler
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Übungsraum für Musikschule
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Technikraum
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Büro
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WC für Besucher
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Bar & Catering-Küche mit Kühlanlagen
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Garderobe / Foyer
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Stauraum für Stühle und Tische
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Genügend Parkplätze / Aussenplätze
Folgende Voraussetzungen muss der Kultursaal erfüllen:
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Platz für mindestens 300 erwachsene Personen bei Konzertbestuhlung
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Möglichkeit der Raumunterteilung
(lieber gross, unterteilbar, auf Kosten weniger Nebenräume)
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Bühne
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Konzert- und Konsumationsbestuhlung
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Grundausstattung für Catering (Warmhalte-Geräte, Abwaschmaschine,
Geschirr, Besteck, Gläser, usw.)
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sehr gute Akustik
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stilvolles Ambiente
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schöne und zweckmässige Saal-Beleuchtung
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bequeme Stühle
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rollstuhlgängig
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Parkettboden
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multifunktionale Technik: Scheinwerfer (Bühne), Audio/Visual-Ausstattung,
Daten-Beamer, Mikrofone, TV, Video, Fax-, Telefon- und Internetanschluss,
Leinwand
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Erschwingliche Miete für Benutzer
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Platz für „bleibenden Dank“ an die Ortsbürger
Der Stiftungsrat hat, in der Zusammenarbeit mit Kommissionen und Behörden,
die letztendliche Entscheidungskompetenz über:
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die Erstellung des Kultursaals
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die Erstellung des Nutzungsreglements
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