14
Antrag:
Der Stiftungsrat beantragt der Stifterversammlung, sie wolle die Jahresrechnung
2012 genehmigen und dem Stiftungsrat Entlastung erteilen.
Traktandum 6
Wahl der Revisionsstelle für das Rechnungsjahr 2014
Nach Art. 8 der Stiftungsurkunde hat die Stifterversammlung jeweils für ein Jahr
eine unabhängige, externe Revisionsstelle zu wählen. Sie hat die Rechnungsfüh-
rung und die Vermögenslage der Stiftung zu prüfen, und sie hat auch einen Be-
richt zuhanden der Stifterversammlung zu erstellen.
Antrag:
Der Stiftungsrat beantragt der Stifterversammlung, als Revisionsstelle für das
Rechnungsjahr 2014 die Treuhandgesellschaft OBT AG, Brugg, zu wählen.